Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Eingeschneite Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen
Runde Verkehrszeichen, die zur Gänze von Schnee oder Eis bedeckt und dadurch nicht lesbar sind, können nicht erkannt werden und gelten nicht. Wenn Verkehrszeichen jedoch an ihrer äußeren Form erkennbar sind (z.B. dreieckiges "Vorrang geben"-Schild oder achteckiges "Stop"-Schild), müssen sie beachtet werden.
Ein rundes Verkehrszeichen, das nicht komplett, sondern nur zum Teil von Schnee bedeckt und noch erkennbar ist, gilt weiterhin.
Im Falle von komplett eingeschneiten Verkehrszeichen sollte jedenfalls auch das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer beachtet werden.
Sind Bodenmarkierungen völlig von Schnee bedeckt und dadurch nicht erkennbar, gelten sie nur dann nicht, wenn es nur die Markierung gibt und nicht zusätzlich z.B. ein entsprechendes Verkehrszeichen. Ist die Fahrbahn von Schnee bedeckt und sind dadurch Richtungspfeile nicht erkennbar, gelten die allgemeinen Fahrregeln der StVO.
Kurzparkzonen gelten auch dann, wenn die dazugehörigen Bodenmarkierungen von Schnee bedeckt sind; sie sind immer durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet. Bei starkem Schneefall kann die Kurzparkzonenregelung aber aufgehoben werden.
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsordnung (StVO)