Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Elektronisch überwachter Hausarrest in der Strafhaft (Fußfessel)

Es besteht die Möglichkeit, dass Strafgefangene den Vollzug der Strafe unter elektronisch überwachten Hausarrest verbringen. Mit der sogenannten Fußfessel können sie sich in ihrer Unterkunft aufhalten und einer geeigneten Beschäftigung, z.B. einer Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Kinderbetreuung, nachgehen. Dabei muss sich der Strafgefangene angemessenen Bedingungen seiner Lebensführung außerhalb der Vollzugsanstalt unterwerfen, z.B. werden Zeiten, in der der Strafgefangene in der Unterkunft sein muss, vorgegeben.

Einen Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest kann der Strafgefangene vor Strafantritt oder während des Vollzugs der Freiheitsstrafe stellen.

Die Entscheidung über diesen Antrag trifft der Leiter des Gefängnisses, das im Sprengel des Landesgerichtes liegt, in dem auch die Unterkunft des Strafgefangenen oder Verurteilten liegt und auch über Einrichtungen zur elektronischen Überwachung verfügt.

Der Antrag kann unter folgenden Voraussetzungen bewilligt werden:

  • die zu verbüßende oder noch zu verbüßende Strafzeit übersteigt nicht 24 bzw. (bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten sowie terroristischen Strafsachen) 12 Monate oder
  • wird voraussichtlich 24 bzw. 12 Monate nicht übersteigen, weil z.B. mit einer bedingten Entlassung gerechnet werden kann,
  • geeignete Unterkunft im Inland
  • geeignete Beschäftigung 
  • Einkommen, mit dem der Lebensunterhalt bestritten werden kann 
  • Kranken- und Unfallversicherungsschutz 
  • schriftliche Einwilligung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen 
  • Prognose, dass nach Prüfung der Wohnverhältnisse, des sozialen Umfelds und sonstiger Risikofaktoren sowie bei Einhaltung der aufzuerlegenden Bedingungen diese Vollzugsform nicht missbraucht wird

Die notwendigen Erhebungen, um die Voraussetzungen zu klären bzw. das  Aufsichtsprofil zu erstellen, erfolgen mit Unterstützung des Vereins Neustart.

Der Strafgefangene muss grundsätzlich einen Kostenbeitrag zum elektronischen Hausarrest leisten.

Für Sexualstraftäter gibt es strengere Kriterien, die beim elektronisch überwachten Hausarrest erfüllt sein müssen, damit diese Vollzugsform angewendet werden kann.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der elektronisch überwachte Hausarrest widerrufen werden.

Formulare

Rechtsgrundlagen

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechtsidentitäten und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
Letzte Aktualisierung: 08.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion