Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Allgemeine Information über Unterstützungen der Bundesländer
Allgemeine Informationen
Die neun Bundesländer leisten subsidiär Hilfe für Menschen mit Behinderungen, wenn keine gleichwertigen Leistungen durch die Sozialversicherung oder das Sozialministerium (BMASGPK) erbracht werden. Die Rechtsgrundlage hierfür bilden die Behindertengesetze der Länder. Der Leistungskatalog der einzelnen Behindertengesetze der Länder ist im Wesentlichen vergleichbar, kann jedoch variieren.
Zuständige Stelle
- die zuständige (Sozial-)Abteilung der Landesregierung
- die Bezirkshauptmannschaften
Zusätzliche Informationen
Medizinische Hilfen
- Ärztliche Hilfe, Versorgung mit Heilmitteln und Heilbehelfen
- Pflege in Kranken-, Kur- oder Rehabilitationsanstalten
- Orthopädische Versorgung
Anschaffung, Anpassung und Instandsetzung von Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln - Hauskrankenpflege
- Übernahme der durch diese Maßnahmen entstehenden Reise- und Transportkosten
Pädagogische Hilfen
- Beratung der Erziehungsberechtigten des Kindes mit Behinderungen in Erziehungs- und Bildungsfragen
- Vermittlung des Menschen mit Behinderungen in eine Erziehungs- oder Bildungseinrichtung, die seinen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen entspricht
- Übernahme der durch die Behinderung bedingten Mehrkosten für die Erziehung und Schulbildung
Hilfen zur beruflichen Eingliederung
- Berufliche Ausbildung, Ein-, Um- oder Nachschulung, Arbeitstraining und Arbeitserprobung
- Zuschüsse für barrierefreie Arbeitsplatzausstattung
- Lohnzuschüsse als Ausgleich für Minderleistung
- Verschaffen eines geschützten Arbeitsplatzes (USP)
- Berufliche Rehabilitation (USP)
- Beschäftigungstherapie
Hilfen zur sozialen Inklusion
Persönliche Hilfe in Form von Beratung und Betreuung
- Zuschüsse z.B. für
- den Kauf eines Pkw
- die barrierefreie Ausstattung der Wohnung
- Soziale Dienste
- Zuschüsse für Erholungsaufenthalte
- Heimunterbringung
- Förderungen zur sozialen Rehabilitation
Hilfe zum Lebensunterhalt
Es kann zur Existenzsicherung eine laufende Geldleistung gezahlt werden, die abhängig von Ihrem Einkommen ist.