Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Unterweisung in lebensrettenden Maßnahmen/Erste-Hilfe-Kurs
Für die Erteilung einer Lenkberechtigung ist ein Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder über die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses zu erbringen.
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Mindestdauer
- Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen: sechs Stunden für alle Klassen, außer Klasse AM, Klasse D und Klasse DE
- Erste-Hilfe-Kurs: 16 Stunden für die Klasse D und Klasse DE
Die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder der Erste-Hilfe-Kurs wird im Regelfall über Vermittlung der Fahrschule angeboten.
Bei folgenden Institutionen werden beispielsweise Erste-Hilfe-Kurse angeboten:
- Österreichisches Rotes Kreuz (→ ÖRK)
- Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs (→ ASB)
- Johanniter-Unfall-Hilfe Österreich (→ die Johanniter)
- Malteser Hospitaldienst Austria (→ die Maltester)
- Rettungs- oder Krankenbeförderungsdienst einer Gebietskörperschaft
Bei der sechsstündigen Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen gibt es keine Beschränkung der Gültigkeitsdauer.
Es werden Unterweisungen in lebensrettenden Sofortmaßnahmen auch von Institutionen angeboten, die dazu nicht befugt sind! Dazu zählen etwa die Unfallhilfe Austria (UHA) oder der Verein KIRT.
Es wird daher dringend empfohlen, sich vor dem Besuch einen Kurses einer anderen Anbieterin/eines anderen Anbieters (als jene die oben als befugte Stellen genannt sind) davon zu überzeugen, dass die jeweilige Stelle tatsächlich dazu berechtigt ist. Andernfalls kann der Kurs nicht anerkannt werden und muss neuerlich besucht werden!
Rechtsgrundlagen
- Führerscheingesetz (FSG)
- Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV)