Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Begriffe mit B

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Bescheid

Bescheide sind von Verwaltungsbehörden erlassene Entscheidungen und Anordnungen, die sich an bestimmte Personen richten. Bescheide müssen grundsätzlich ausdrücklich als solche bezeichnet sein.

Bescheide werden in der Regel in schriftlicher Form zugestellt, können aber auch mündlich verkündet werden (z.B. in einer mündlichen Verhandlung). Gegen einen Bescheid kann fast immer ein Rechtsmittel (z.B. Beschwerde oder Berufung) erhoben werden. Informationen darüber, was bei der Erhebung des jeweiligen Rechtsmittels zu beachten ist, enthält der Bescheid selbst (Rechtsmittelbelehrung).

Beispiel:
  • Verleihung der Staatsbürgerschaft
  • Erteilung einer Baubewilligung
  • Verhängung einer Verwaltungsstrafe
Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion