Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Checkliste Studierende – Unterlagen und Dokumente (Dritstaatsangehörige)

  • Im Ausland müssen die erforderlichen Dokumente für die Beantragung der "Aufenthaltsbewilligung – Studierende" oder eines Visums vorbereitet und im Zuge des Antrags vorgelegt werden.
  • Drittstaatsangehörige brauchen für die Einreise, während des Aufenthalts und für die Ausreise grundsätzlich einen gültigen Reisepass (Passpflicht). Die Einreise ist nur möglich, wenn der Reisepass drei Monate über den geplanten Termin der Ausreise aus dem Schengenraum hinaus gültig ist sowie innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde.
  • Auch andere wichtige Personaldokumente (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, eventuell Urkunde über Adoption) sollten nach Österreich mitgenommen werden. Gegebenenfalls ist eine Übersetzung der Dokumente erforderlich.
  • Reifezeugnis in beglaubigter Abschrift. Die Noten der einzelnen Gegenstände (Studienfächer) müssen ersichtlich sein.
  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
Achtung:

Alle Urkunden und Übersetzungen müssen von den Behörden des Ausstellungslandes und von der österreichischen Vertretungsbehörde, entsprechend den jeweils geltenden Bestimmungen, beglaubigt werden. Nicht deutschsprachige Dokumente – außer jene in Englischer Sprache – müssen übersetzt werden.

Unterlagen für die Immatrikulation

Wurde von der Universität das Zulassungsansuchen und in Folge die Aufenthaltsbewilligung erteilt, folgt nach der Einreise die Erstanmeldung (Immatrikulation) an einer Universität in Österreich.

Dazu müssen folgende Unterlagen bei der Studien- und Prüfungsabteilung der entsprechenden Hochschule eingereicht werden:

  • Positiver Zulassungsbescheid
  • Gültiger Reisepass bzw. Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Ausgefüllte Formulare
  • Passfoto
Letzte Aktualisierung: 07.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion