Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Erziehungsberechtigte

Erziehungsberechtigt ist, wem die Obsorge für ein minderjähriges Kind (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) zukommt. Die Erziehung ist ein Teil der Obsorge. In der Regel sind beide Elternteile erziehungsberechtigt (obsorgeberechtigt), es können aber auch nur ein Elternteil oder Pflegeltern oder Adoptiveltern sein. In bestimmten Fällen kann die Kinder- und Jugendhilfe eine geeignete Person vorübergehend mit der Erziehung bzw. Obsorge einen Kindes betrauen, endgültig entscheidet darüber ein Gericht.

Letzte Aktualisierung: 08.09.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion