Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Studieneingangs- und Orientierungsphase

Für alle Studienanfängerinnen/Studienanfänger besteht eine Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP). Sie soll den Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des jeweiligen Studiums und dessen weiteren Verlauf vermitteln.

Die STEOP ist Teil aller Diplom- und Bachelorstudien, sofern diese nicht an einer Universität der Künste eingerichtet sind und gilt auch für die noch bestehenden Diplomstudien (Rechtswissenschaften, Katholische Fachtheologie). Für die Studien Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie und Veterinärmedizin kann durch Verordnung des jeweiligen Rektorats von einer STEOP abgesehen werden.

Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

Inhalt der STEOP:

  • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
  • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
  • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
  • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
  • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
  • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
  • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.
Achtung:

Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums. Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn die/der Studierende bei einer in der STEOP vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten Wiederholung negativ beurteilt wurde. 

Letzte Aktualisierung: 31.08.2023
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung