Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Rasenmähzeiten in Wien
Verboten ist in Wien
- die Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen (Benzinrasenmäher)
- zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters,
- von kleingärtnerisch genutzten Flächen,
- von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie
- von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen
zu folgenden Zeiten:
- Samstag
- 12 bis 24 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Stadt Wien (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at im Thema "Leben in der Gemeinde".
Rechtsgrundlagen
- Kundmachung des Magistrats der Stadt Wien betreffend das Verbot der Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen im Gebiet der Stadt Wien
- Wiener Landes-Sicherheitsgesetz
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion