Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Grundbuchsabfrage über das Internet

Daten aus der Grundstücksdatenbank (umfasst Grundbuch und Kataster) können bei der österreichischen Justiz über das Internet unter JustizOnline (→ BMJ) abgefragt werden. Diese Daten werden auch von vom Bundesministerium für Justiz autorisierten Stellen (Verrechnungsstellen) zur Verfügung gestellt:

→ ADVOKAT Unternehmensberatung Greiter & Greiter GmbH
→ BREX Business Register Exchange GmbH / 360 kompany AG
EDV-Technik Dipl.-Ing. Went Gesellschaft m.b.H.
→ grundbuch.auszug.at - Wiener Zeitung Digitale Publikationen GmbH
→ HF Data Datenverarbeitungsgesellschaft m.b.H.
lexunitedonline information system GmbH
→ MANZ'sche Verlags- u Universitätsbuchhandlung GmbH
→ ÖGIZIN GmbH
→ UVST Datendienste GmbH
→ Vendaro m-commerce Dienstleistungen GmbH

Die ÖGIZIN GmbH (Österreichische Gesellschaft für Information und Zusammenarbeit im Notariat GmbH) wendet sich als Tochter der Notariatskammer ausschließlich an Notarinnen/Notare. Es gibt aber neun weitere Verrechnungsstellen, die unterschiedliche Teilnehmerkreise als Kundinnen/Kunden anvisieren. Die meisten Verrechnungsstellen akzeptieren alle Berufsgruppen und Personen als Kundinnen/Kunden. Generell trifft die Verrechnungsstellen aber kein Kontrahierungszwang.

Gebühren

Für diese Abfrage der "Grundstücksdatenbank neu" fallen nachstehende Gebühren an. Den Verrechnungsstellen sind überdies angemessene Kosten zu ersetzen.

Art der Abfrage Gebühren in Euro

Aktueller Grundbuchsauszug (Vollabfrage einer Einlagezahl)

3,76

Aktueller Teilauszug (Abfrage des A-, B- oder C-Blattes einer Einlagezahl)

2

Abfrage der letzten Tagebuchzahl (Plombe)

0,47

Abfrage der Urkundensammlung (je abgefragter Urkunde)

1,17

Abfrage des Personenverzeichnisses (je abgefragter Person)

1,88

Abfrage der historischen Einlagezahl
(Verzeichnis der gelöschten Eintragungen)
für die letzten fünf Jahre

1,88

Abfrage der historischen Einlagezahl
(Verzeichnis der gelöschten Eintragungen)
ohne zeitliche Beschränkung

4,47

Abfrage der KG-Änderungsdaten (je abgefragter KG)

0,47

Abfrage der Informationen zu einer Tagebuchzahl (Zusatzinformation)

1,88

Suche nach Kaufverträgen je Katastralgemeinde

1,88

Informationen zu einer Liegenschaftsgruppe im Gruppenverzeichnis

1,88

Abfrage der Abfragen der DKM
bis zu 500 m
bis zu 1.000 m
bis zu 2.000 m


3,76
13
49

Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis ohne Grundstücksadresse
(für ein bis zu zehn Grundstücke)

3,76

Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis ohne Grundstücksadresse
(für 11 bis 100 Grundstücke)

13

Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis mit Grundstücksadresse
(für ein bis zu zehn Grundstücke)

4

Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis mit Grundstücksadresse
(für 11 bis zu 100 Grundstücke)

15

Suche nach Grundstücksadressen im Anschriftenverzeichnis – Adresssuche (für bis zu 10 Treffern)

1,17

Suche nach Grundstücksadressen im Anschriftenverzeichnis – Adresssuche (für bis zu 100 Treffern)

3,76

Suche nach Grundstücksadressen im Anschriftenverzeichnis – Adresssuche (für bis zu 1.000 Treffern)

38

Abfragen von Körperschaften öffentlichen Rechts (ausgenommen Abfragen der letzten Tagebuchzahl und der KG-Änderungsdaten)

1,77

Wer einen beglaubigten Grundbuchsauszug zwecks Vorlage vor einer Behörde etc. benötigt, erhält diesen von Notarinnen/Notaren (→ Notar Suche).

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz