Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Schuldenberatungsstellen

Allgemeine Informationen

Schuldenberatung wird von gemeinnützigen Institutionen kostenlos angeboten. Beratungsstellen, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, werden vom Präsidenten jenes Oberlandesgerichts, in dessen Sprengel die Schuldenberatungsstelle ihren Sitz hat, als staatlich anerkannte Schuldenberatungen bevorrechtet, die die Schuldnerin/den Schuldner auch vor Gericht vertreten können. Diese Schuldenberatungsstellen sind mit dem Schuldenberatungszeichen (Bundeswappen mit dem Wortlaut "Staatlich anerkannte Schuldenberatung") gekennzeichnet. Daneben existieren auch Stellen, die Schuldenberatung kostenpflichtig anbieten (z.B. Kreditvermittlerinnen/Kreditvermittler).

Schuldenberatung hat folgende Zwecke:

  • Hilfe zur Selbsthilfe, um die Ver- oder Überschuldung zu beseitigen oder zu verringern
  • Konkrete Unterstützung insbesondere bei
  • Psychologische Betreuung der Schuldnerinnen/Schuldner durch Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter

Zuständige Stelle

Kosten

  • Staatlich anerkannte Schuldenberatung: kostenlos
  • Andere Stellen (z.B. Kreditvermittlerinnen/Kreditvermittler): kostenpflichtig

Zusätzliche Informationen

Auf den Seiten der Staatlich anerkannten Schuldenberatung wird ein → Pfändungsrechner angeboten.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz