Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Fischen im Burgenland – Verbote und Strafen

Verbote

Bei der Ausübung des Fischfangs im Burgenland sind ─ unter anderem ─ folgende Handlungen verboten:

  • Verwendung von Sprengstoffen, Schusswaffen, Harpunen, Betäubungsmittel und Gifte bei der Fischerei,
  • Fischen mit elektrischem Strom,
  • Verwendung von künstlichen Lichtquellen oder chemischen Leuchtstoffen verwenden,
  • Verwendung von lebenden Wirbeltieren als Köder,
  • Auslegung unbeaufsichtigter Angelruten,
  • Fischen mittels Stechen, Anreißen, Prellen und Keulen,
  • Fischen mit Fischfallen und ständigen Fangvorrichtungen (ausgenommen Krebsreusen oder Krebskörbe) in fließenden Gewässern oder in Einrichtungen zum Durchzug der Fische zur Überwindung eines Wanderhindernisses, wie Fischwanderhilfen, Schleusen usw. sowie an den Ein- und Ausmündungen solcher Einrichtungen,
  • Ausüben des Fischfangs in Reviergrenzbereichen von Fischwassern, soweit ein Eingriff in ein fremdes Fischereirecht, sei es auch nur durch Anlocken von Wassertieren nicht ausgeschlossen werden kann,
  • Betreiben von Fischfang mittels Luftfahrzeugen,
  • Rückführen von  invasiven Arten ins Fischwasser,
  • Verstoß gegen die Schonzeiten bzw. Nichtbeachtung der Mindestfangmaße.

Strafen bei Übertretung

Übertretungen des Burgenländischen Fischereigesetzes gelten als Verwaltungsübertretungen. Sie werden, wenn die Tat nicht nach anderen Gesetzen mit einer strengeren Strafe bedroht ist, von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) mit einer Geldstrafe bis zu 3.600 Euro oder Arrest bis zu sechs Wochen bestraft.

Rechtsgrundlagen

Burgenländisches Fischereigesetz (Bgld. FischG)

Letzte Aktualisierung: 18.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion