Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Allgemeines zur vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer

Allgemeine Informationen

Das Regelpensionsalter für die Alterspension beträgt 65 Jahre bei Männern, bis zum Jahr 2024 betrug es 60 Jahre und im Jahr 2025 beträgt es 61 Jahre bei Frauen. Beim Erreichen der Langzeitversichertenregelung ("Hacklerregelung"), ist es möglich, eine vorzeitige Alterspension zu beanspruchen.

Hinweis:

Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wurde durch die mit der Pensionsharmonisierung 2005 eingeführte Korridorpension ersetzt.

Die sogenannte Langzeitversichertenregelung ermöglicht bei langen Zeiträumen der Erwerbstätigkeit weiterhin einen vorzeitigen Pensionsantritt.

Zuständige Stelle

der Pensionsversicherungsträger

Erforderliche Unterlagen

Hinweis:

Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.

Rechtsgrundlagen

das jeweilige Pensionsversicherungsgesetz Ihres zuständigen Versicherungsträgers (z.B. Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – ASVG, Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz – GSVG, Pflichtversicherung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz – BSVG)

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 17.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz