Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Austritt während Schutzfrist
Abfertigung ALT
Unterliegt das Arbeitsverhältnis der Mutter weiter dem Abfertigungsrecht nach dem Angestelltengesetz oder dem Arbeiter-Abfertigungsgesetz (Abfertigung ALT) (→ USP), gebührt der Mutter, sofern ihr Arbeitsverhältnis ununterbrochen fünf Jahre gedauert hat, die Hälfte der gesetzlichen Abfertigung (→ USP) (höchstens jedoch das 3-fache des monatlichen Entgeltes) wenn sie nach der Geburt des Kindes innerhalb der Schutzfrist ihren Austritt (→ USP) aus Anlass der Mutterschaft erklärt.
Bei der Berechnung der Abfertigung ALT wird als Basis das Entgelt für den letzten Arbeitsmonat vor Antritt der Karenz herangezogen.
Die Zeit der Karenz ist in die erforderliche Mindestdienstzeit von fünf Jahren nicht einzurechnen.
Abfertigung NEU
Unterliegt das Arbeitsverhältnis der Mutter dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG), kann die Mutter ebenfalls innerhalb der Schutzfrist berechtigt ihren Austritt (→ USP) aus dem Arbeitsverhältnis aus Anlass der Mutterschaft erklären. Sofern drei Einzahlungsjahre vorliegen, kann die Mutter die Auszahlung der erworbenen Abfertigung durch die Betriebliche Vorsorgekasse im Gegensatz zum bisherigen Abfertigungsrecht in voller Höhe (d.h. die eingezahlten Beiträge samt Verzinsung) verlangen.
Achtung
Liegen im Zeitpunkt des Mutterschaftsaustritts noch keine drei Einzahlungsjahre vor, unterbleibt lediglich die Auszahlung der Abfertigung durch die Betriebliche Vorsorgekasse, das angesparte Kapital bleibt der Mutter aber erhalten.
Abweichende kollektivvertragliche Bestimmungen (→ USP) müssen beachtet werden.
Rechtsgrundlagen
- Angestelltengesetz (AngG)
- Arbeiter-Abfertigungsgesetz
- Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz