Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Kinderbetreuungsbeihilfe
Allgemeine Informationen
Wenn Eltern vor der Herausforderung stehen, die Kosten für eine geeignete Kinderbetreuung nur schwer tragen zu können, kann unter bestimmten Voraussetzungen durch das Arbeitsmarktservice eine Kinderbetreuungsbeihilfe als Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten gewährt werden.
Die Beihilfe richtet sich an arbeitsuchende oder arbeitslose Frauen und Männer, unselbständig Erwerbstätige sowie an Personen, die an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder am Unternehmensgründungsprogramm (UGP) teilnehmen.
Eine Förderung kommt in Betracht, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:
- wenn Sie eine neue Arbeitsstelle gefunden haben.
- wenn sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse trotz bestehender Erwerbstätigkeit wesentlich verschlechtert haben.
- wenn sich Ihre Arbeitszeit maßgeblich geändert hat und Ihre Kinder daher eine neue Betreuungseinrichtung oder eine andere Betreuungsform benötigen.
- wenn sich die bisherige Betreuungssituation nicht mehr aufrechterhalten lässt.
Geförderte Kinderbetreuung
Gefördert werden Betreuungskosten in Kinderkrippen, Kindergärten, Horten, bei Tagesmüttern oder Tagesvätern sowie in vergleichbaren bewilligten Einrichtungen. Anerkannt werden ausschließlich die Betreuungskosten.
Voraussetzungen
Das Kind muss im gemeinsamen Haushalt leben und jünger als 15 Jahre sein, bei nachgewiesener Behinderung jünger als 18 Jahre.
Das monatliche Bruttoeinkommen der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers darf 2.700 Euro nicht übersteigen.
Zuständige Stelle
Verfahrensablauf
Die Beihilfe ist an ein Beratungsgespräch beim zuständigen AMS gebunden und muss vor Beginn der Beschäftigung oder der AMS-Maßnahme sowie vor Start der Kinderbetreuung beantragt werden.
Die Förderung beträgt bis zu 300 Euro pro Monat und wird jeweils für 26 Wochen gewährt. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich, maximal bis zu 156 Wochen pro Kind.
Zusätzliche Informationen
Zusätzlich gibt es für Familien mit geringem Einkommen Förderungen der einzelnen Bundesländer. Informationen dazu erhalten Sie bei der jeweiligen Landesregierung.
Ausführliche Informationen zum Thema "Kinderbetreuungsgeld" (KBG) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
