Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Allgemeines zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen sind im alltäglichen Leben in konkreten Situationen oft mit kleineren oder größeren Benachteiligungen konfrontiert. Durch gesetzliche Rahmenbedingungen wird dafür gesorgt, dass diese Benachteiligungen möglichst beseitigt werden.

Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist in Österreich verfassungsrechtlich garantiert. Ein wichtiger Meilenstein im Gleichstellungsrecht ist das Behindertengleichstellungspaket, das ein Verbot der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in den verschiedensten Lebensbereichen enthält.

Von zentraler Bedeutung für das Behindertengleichstellungsrecht sind folgende Gesetze:

Diese Gesetze regeln insbesondere:

Hinweis:

Als Behinderung wird in diesem Zusammenhang die Auswirkung einer körperlichen, intellektuellen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder einer Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen bezeichnet, die nicht nur vorübergehend vorliegt (d.h. länger als voraussichtlich sechs Monate andauert) und die in Wechselwirkung mit Barrieren in der Umwelt die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erschweren kann. Der Diskriminierungsschutz dieser Gesetze gilt für Menschen mit einer körperlichen, intellektuellen oder psychischen Behinderung sowie einer Sinnesbeeinträchtigung und auch für Menschen, die sich zu ihnen in einem Naheverhältnis befinden (z.B. Angehörige). Um sich auf den Diskriminierungsschutz berufen zu können, muss das Vorliegen einer Behinderung nicht amtlich festgestellt worden sein, es muss allerdings ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Behinderung und Diskriminierung bestehen.

Die Behindertenanwältin/Der Behindertenanwalt ist zuständig für die Beratung und Unterstützung von Menschen, die sich im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder des Diskriminierungsverbotes des Behinderteneinstellungsgesetzes benachteiligt fühlen. Er ist erreichbar unter der Telefonnummer 0800/80 80 16 (gebührenfrei) oder per E-Mail unter office@behindertenanwaltschaft.gv.at.

Der UN-Monitoringausschuss

2008 hat Österreich das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Auf der Grundlage dieser Konvention und einer Novelle zum Bundesbehindertengesetz wurde zur Förderung, zum Schutz und zur Überwachung der Durchführung der Konvention der Monitoringausschuss ins Leben gerufen. Der unabhängige Monitoringausschuss ist auch mit Diskriminierung befasst, insoweit diese durch Vollziehungsorgane des Bundes erfolgt oder aber auf mangelhafte Gesetzgebung durch den Bundesgesetzgeber zurückzuführen wäre. In diesem Bereich befasst er sich insoweit mit Einzelbeschwerden, als diese repräsentativ für Versäumnisse in Gesetzgebung und Vollziehung sind. Er kann aber nicht die Rolle einer Ombudsstelle einnehmen. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Monitoringausschusses.

Tipp:

Nähere Informationen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen bietet Ihnen das Sozialministeriumservice unter der Telefonnummer 05/99 88 (österreichweit zum Ortstarif).

Letzte Aktualisierung: 12.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz