Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Konfiskation

Gegenstände, die die Täterin/der Täter zur Begehung einer vorsätzlichen Straftat verwendet oder die von der Täterin/von dem Täter dazu bestimmt waren, bei der strafbaren Handlung verwendet zu werden, sind zu konfiszieren (d.h. der Täterin/dem Täter abzunehmen). Der Täterin/dem Täter sind auch Gegenstände abzunehmen, die durch die vorsätzlich begangene strafbare Handlung hervorgebracht wurden.

Voraussetzung für die Konfiskation ist, dass die Gegenstände im Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz im Eigentum der Täterin/des Täters stehen. Die Konfiskation erstreckt sich auch auf die zur Zeit der Entscheidung erster Instanz im Eigentum der Täterin/des Täters stehenden Ersatzwerte der vorab bezeichneten Gegenstände.

Bei der Konfiskation handelt es sich um eine Nebenstrafe, die nur dann verhängt werden kann, wenn die Täterin/der Täter vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat.

Es kommt dann zu keiner Konfiskation, wenn diese in Hinblick auf die begangene Straftat unverhältnismäßig ist. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Bedeutung der Tat und die Schuld der Täterin/des Täters so gering ist, dass die Konfiskation (die Abnahme von Gegenständen) unangemessen erscheint.

Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion