Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Arbeiten im EU-Raum

Österreicherinnen/Österreicher können als EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union selbstständig oder unselbstständig arbeiten.

Unselbstständige Erwerbstätigkeit

Dieses Recht ist ein wesentlicher Bestandteil der Unionsbürgerschaft und umfasst

  • das Recht auf Arbeitsuche vor Ort in einem anderen Mitgliedstaat,
  • das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten,
  • das Recht, sich zu diesem Zweck dort aufzuhalten,
  • das Recht, selbst nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses dort zu bleiben und
  • das Recht auf Gleichbehandlung in Bezug auf den Zugang zur Beschäftigung, die Arbeitsbedingungen und auf alle anderen Vergünstigungen, die dazu beitragen, die Integration der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers im Aufnahmeland zu erleichtern.
Tipp:

Können auf "Your Europe" die gewünschten Informationen nicht gefunden werden, besteht die Möglichkeit, am Ende jeder Seite eine elektronische Anfrage an Ihr Europa – Beratung (→ Your Europe) zu richten oder über die kostenfreie Telefonnummer 00800 67 89 10 11 anzurufen. Expertinnen/Experten beraten kostenlos und in verschiedenen Sprachen zu persönlichen Problemen.

Selbstständige Erwerbstätigkeit

Für die Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit müssen die nach dem nationalen Recht des Aufenthaltsstaates geltenden Voraussetzungen und Qualifikationsanforderungen erfüllt werden.

Recht auf Gleichbehandlung in Bezug auf die Erwerbstätigkeit

Jede Österreicherin/jeder Österreicher hat als EU-Bürgerin/EU-Bürger das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat unter den gleichen Voraussetzungen, die auch für Inländerinnen/Inländer gelten, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Es darf keine Arbeitserlaubnis verlangt werden. Eine Ausnahme gilt für Sprachkenntnisse: Ein gewisses Niveau der Sprachkenntnisse kann für eine Beschäftigung verlangt werden, wenn sie für die betreffende Tätigkeit erforderlich sind.

Die Gleichbehandlung gilt nicht nur in Hinsicht auf die allgemeinen Arbeitsbedingungen (wie etwa Entlohnung oder Kündigung), sondern auch für Fortbildungsmaßnahmen.

Tipp:

Die im Zuge des Austrittsabkommens zum "Brexit" zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vereinbarte Übergangsphase ist am 31.Dezember 2020 ausgelaufen. Damit hat das Vereinigte Königreich den EU-Binnenmarkt und die Zollunion verlassen. Nähere Informationen zum Thema "Brexit und seine Folgen (→ BKA)" finden sich auf den Seiten des Bundeskanzleramtes.

Familienangehörige

Arbeitet eine Österreicherin/ein Österreicher in einem anderen EU-Mitgliedstaat, haben ihre/seine Familienangehörigen ebenfalls das Recht, sich in diesem Staat aufzuhalten und dort zu arbeiten. Das gilt unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. D.h. sie benötigen keine Arbeitserlaubnis, auch wenn sie keine Bürgerinnen/Bürger aus der EU sind. Aufgrund des Rechts auf Gleichbehandlung stehen ihnen auch alle sozialen und steuerlichen Vergünstigungen zu.

Die Kinder haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, das Recht auf Bildung in diesem Staat. Sie dürfen bei der Vergabe von Stipendien und Ausbildungsbeihilfen nicht benachteiligt werden.

Letzte Aktualisierung: 22.03.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion