Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Vorgehen bei Katastrophenschäden

Nach ersten Rettungs- und Hilfsmaßnahmen sollten folgende Schritte unternommen werden:

  • Verständigen Sie in einem ersten Schritt sofort die Gemeinde bzw. Ihre Versicherung und informieren Sie die zuständigen Personen über das Ausmaß der Schäden, die Ihnen entstanden sind.
  • In weiterer Folge wird eine Schadenskommission zu Ihnen geschickt, mit der Sie gemeinsam ein Schadensprotokoll ausfüllen.
  • Das Schadensprotokoll muss gut lesbar und vollständig ausgefüllt sein. Ihre Unterschrift und die aller Mitglieder der Kommission müssen am Protokoll vorhanden sein.
  • Schließlich wird das Schadensprotokoll an Ihre Landesregierung weitergeleitet und die Auszahlung der Beihilfe veranlasst.

Informationen der Bundesländer über das genaue Vorgehen bei Katastrophenschäden in Landwirtschaft bzw. an Gebäuden, die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung und über Voraussetzungen für Beihilfen:

Private Versicherungen bieten verschiedene Möglichkeiten an, sich beispielsweise im Rahmen einer Haushalts- oder Eigenheimversicherung auch gegen Unwetter- und Katastrophenschäden zu versichern. Bei vielen davon kann man die Schadensmeldung bereits online durchführen.

Letzte Aktualisierung: 18.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion