Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Mietzins

Der Mietzins ist der Preis, der für die Überlassung des Mietgegenstandes (im Regelfall monatlich im Vorhinein) zu bezahlen ist. Der Mietzins setzt sich in der Regel zusammen aus

  • Nettomietzins (abhängig von Wohnungskategorie, Alter des Hauses und anderen gesetzlichen Bestimmungen)
  • Anteil der Betriebskosten und öffentlicher Abgaben (z.B. für Müllabfuhr, Wasser, Reinigung)
  • Gegebenenfalls anteilige Aufwendungen für Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Lift, Heizungsanlage für das gesamte Haus)
  • Gegebenenfalls Entgelt für mitvermietete Gegenstände (z.B. Möbel, Waschmaschine) 
  • 10 Prozent Umsatzsteuer vom Mietzins

In die Betriebskostenabrechnung des gesamten Hauses kann Einsicht genommen werden. Zusätzlich zur Miete werden in der Regel noch folgende laufende Kosten anfallen für

  • Heizung
  • Strom
  • Internet und/oder Telefon
  • ORF-Beitrag
  • Versicherungen (etwa Haushaltsversicherung)

Betriebskosten (→ Mietervereinigung)

Rechtsgrundlagen

§ 15 Mietrechtsgesetz (MRG)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz