Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Sozialversicherungsrechtliche Absicherung bei Pflegekarenz/Pflegeteilzeit

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sowie Bundes-, Landes- und Gemeindebedienstete können mit ihrer Arbeitgeberin/ihrem Arbeitgeber eine Pflegekarenz (gegen gänzlichen Entfall des Arbeitsentgeltes) oder eine Pflegeteilzeit (gegen aliquoten Entfall des Arbeitsentgeltes) vereinbaren.

Zudem haben Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als fünf Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern  einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz/Pflegeteilzeit bis zu maximal vier Wochen.

Ebenso besteht die Möglichkeit, dass sich Bezieherinnen/Bezieher des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe wegen Pflegekarenz vom Leistungsbezug abmelden. 

Während einer Pflegekarenz, Familienhospizkarenz oder Begleitung eines Kindes bei Rehabilitationsaufenthalt besteht eine kranken- und pensionsversicherungsrechtliche Absicherung. Die Beiträge dafür werden vom Bund übernommen. Darüber hinaus erwerben Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in dieser Zeit einen Abfertigungsanspruch.

Zudem wurde im Bundespflegegeldgesetz geregelt, dass bei Vereinbarung einer Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit ein Anspruch auf ein Pflegekarenzgeld für die Dauer der Maßnahme besteht. Auf das Pflegekarenzgeld besteht ein Rechtsanspruch. Im Falle einer Reduzierung der Arbeitszeit (Pflegeteilzeit, Familienhospizteilzeit) gebührt das Pflegekarenzgeld aliquot.

Über Gewährung, Entziehung oder Neubemessung eines Pflegekarenzgeldes entscheidet das Sozialministeriumservice.

Achtung:

Bei Vereinbarung einer Pflegekarenz aus einem geringfügig entlohnten Arbeitsverhältnis besteht weder Anspruch auf Pflegekarenzgeld noch auf eine aus diesem Grund gewährte Kranken- und Pensionsversicherung.

Letzte Aktualisierung: 05.02.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz