Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Nachträgliche Anerkennung von Kaufverträgen ab Volljährigkeit
Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte, die eine jugendliche Person zustimmungslos abschließt, sind schwebend unwirksam. Sie werden mit dem Erreichen der Volljährigkeit nicht automatisch geheilt bzw. rechtswirksam.
- Kauf eines Mopeds
- Aufnahme eines Kredites
- Abschluss eines Leasingvertrages
- Überziehung eines Kontos in größerem Ausmaß
Daher ist die jugendliche Person auch mit 18 Jahren grundsätzlich nicht zur Zahlung verpflichtet. Sie/er wird nur dann verpflichtet, wenn sie/er freiwillig schriftlich erklärt, die Verpflichtungen aus dem Rechtsgeschäft als rechtswirksam anzuerkennen. Die Vertragspartnerin/der Vertragspartner (z.B. die Mopedhändlerin/der Mopedhändler) kann die volljährig gewordene Person jedoch zur Abgabe einer solchen Erklärung auffordern und dafür eine angemessene Frist setzen.
Ohne diese schriftliche Erklärung der jugendlichen Person wird ein solches Rechtsgeschäft nicht wirksam. Beim Kauf eines Mopeds müsste das noch nicht bezahlte Moped zurückgegeben werden.
Rechtsgrundlagen
§ 168 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
