Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Beamter
Sinnverwandter Begriff: öffentliches Organ
Personen, die sich im Staatsdienst befinden, sind entweder Beamtinnen/Beamte oder Vertragsbedienstete. Beamtinnen/Beamte werden durch Bescheid berufen und sind auf Dauer mit den Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung betraut.
Beamtinnen/Beamte unterliegen einem eigenen Dienstrecht. Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, unterliegen einer Gehorsams- und Verschwiegenheitspflicht und einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie einem eigenen Disziplinarrecht.
Bundesbeamtinnen/Bundesbeamte werden im wesentlichen in sieben Gruppen eingeteilt:
- Verwaltungsdienst (früher: Beamtinnen/Beamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung)
- Exekutivdienst (früher: Wachebeamtinnen/Wachebeamte)
- Militärischer Dienst (früher: Berufsoffiziere)
- Richterinnen/Richter sowie Staatsanwältinnen/Staatsanwälte
- Lehrerinnen/Lehrer
- Schulaufsicht (früher: Beamtinnen/Beamte des Schulaufsichtsdienstes)
- Krankenpflegedienst
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion