Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Kinderkrippen für Kinder unter drei Jahren

Die Kinderkrippe (Krabbelstube) ist eine Betreuungsform für Kinder bis zu 3 Jahren. Einrichtungen dieser Art sind auf die Bedürfnisse von Babys und Kleinkindern abgestimmt. In den Bundesländern gibt es sowohl städtische als auch private Betreuungseinrichtungen.

Kinderkrippen werden in manchen Ländern als Krabbelstube oder Kleinkinderbetreuungseinrichtung bezeichnet.

Die Aufgabe dieser Kinderbetreuungseinrichtungen ist die Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder. In den einzelnen Gruppen wird nur eine kleine Anzahl von Kindern betreut, wobei eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern vorausgesetzt wird.

Die Gruppengröße wird beeinflusst von der Altersstruktur der Kinder, darf aber eine bestimmte Anzahl von Kindern nicht überschreiten.

Die Gebühren für einen Krippenplatz sind abhängig

  • vom Betreiber der Krippe,
  • allenfalls vom Einkommen der Eltern und
  • von der Stundenzahl, die das Kind in der Krippe verbringt.

Die Anmeldung des Kindes erfolgt durch die Eltern. Auskünfte zur Anmeldung erhalten Eltern entweder direkt in der Kinderbetreuungseinrichtung oder beim zuständigen Träger der Einrichtung (Magistrat, Gemeindeamt, Pfarre, Verein, etc.). Es wird empfohlen, das Kind möglichst früh in einer Kinderkrippe anzumelden. Bei der Anmeldung sind meist bestimmte Unterlagen erforderlich, wie z.B. Geburtsurkunde, Meldezettel oder Sozialversicherungsnummer des Kindes.

Auf diesen Seiten finden Sie nähere Informationen über Kinderkrippen in Ihrem Bundesland:

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt