Adressänderung: Grundbuch
Allgemeine Informationen
Die Eigentümerin/der Eigentümer einer Liegenschaft kann dem Grundbuchsgericht eine Adressänderung (z.B. nach einem Umzug) kostenlos elektronisch über JustizOnline mitteilen.
Zudem ist eine Adressänderung unter genauer Angabe der Liegenschaft direkt beim Grundbuchsgericht möglich. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich auch insbesondere im Hinblick auf allfällige Kosten beim zuständigen Bezirksgericht (BMJ). Für eine Adressänderung kann auch eine Notarin/ein Notar (ÖNK) oder eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt (ÖRAK) beauftragt werden.
Zuständige Stelle
Das Bezirksgericht (BMJ), in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet. Keine Grundbuchsgerichte sind das Bezirksgericht für Handelssachen Wien, das Bezirksgericht für Strafsachen Graz und das Jugendgericht Graz.
Erforderliche Unterlagen
- Bestätigung der Meldung
- bei Mitteilung über JustizOnline: ID Austria
- bei Mitteilung direkt an das Grundbuchsgericht: Amtlicher Lichtbildausweis
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden. Eventuell werden zusätzliche Unterlagen (z.B. Bestätigung der Abmeldung) benötigt. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim zuständigen Bezirksgericht (BMJ).
Zum Formular
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Österreichische Notariatskammer
