Allgemeines zur Rehabilitation
Allgemeine Informationen
Aufgaben der Rehabilitation
- Medizinische Maßnahmen mit dem Ziel, eine bestehende Behinderung zu beseitigen, zu vermindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten
- Berufliche Maßnahmen (USP), die Menschen mit Behinderungen in die Lage versetzen sollen, erstmals einen Beruf, einen früheren Beruf oder erforderlichenfalls einen neuen Beruf auszuüben
- Schulische Maßnahmen mit dem Ziel, Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen die bestmögliche Erziehung und Bildung zu sichern
- Soziale Maßnahmen, die Menschen mit Behinderungen die Eingliederung in die Gesellschaft ermöglichen sollen
Finanzielle Unterstützung für eine Rehabilitationsmaßnahme muss mit einem formlosen Antrag beim zuständigen Krankenversicherungsträger beantragt werden.
Zuständige Stelle
Zusätzliche Informationen
Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Durch das Allspartenservice können Anträge bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (SV) eingebracht werden. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
§§ 2 bis 7 Bundesbehindertengesetz (BBG)
Letzte Aktualisierung: 13.08.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
