Heizkostenzuschuss des Landes NÖ
Heizperiode 2016/2017 in der Höhe von € 120,--
Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2016/2017 in der Höhe von € 120,-- zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:
- AusgleichszulagenbezieherInnen
- BezieherInnen einer Mindespension nach § 293 ASVG
- BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
- BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
- sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen unter dem jeweiligen Ausgleichzulagenrichtsatz nicht übersteigt
Zu beachten ist, dass
- die Anträge bis spätestens 30. März 2017 bei der Gemeinde gestellt werden können und
- von der Gemeinde auf die inhaltliche und formelle Richtigkeit geprüft und unterfertigt werden
- sämtliche Einkommensnachweise (Pensionsabschnitt,...) mitzubringen sind.
Für Fragen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Daniela Kerschbaumer unter Tel.: 07443/86601-14 gerne zur Verfügung.