Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Kinderbetreuungsgeld für mehrere Kinder

Kinderbetreuungsgeld (KBG) erhalten Sie immer nur für das jüngste Kind. Wird in der Zeit des Bezuges ein weiteres Kind geboren, endet der Anspruch für das ältere Kind am Tag vor der Geburt des jüngeren Kindes. Das Kinderbetreuungsgeld muss für das Neugeborene neu beantragt werden und wird dann für dieses ausbezahlt. Dasselbe gilt für Adoptiv- und Pflegekinder.

Achtung

Die Geburt jedes weiteren Kindes muss unverzüglich der für das Kinderbetreuungsgeld zuständigen Stelle beim Krankenversicherungsträger gemeldet werden (Meldepflicht). Zu Unrecht bezogenes Kinderbetreuungsgeld für das ältere Kind muss zurückgezahlt werden.

Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags. Der Tagesbetrag ergibt sich aus der jeweils gewählten Bezugsdauer. Bei Zwillingen beträgt der Tagesbetrag das 1,5-fache, bei Drillingen das Doppelte usw.

Für alle Kinder müssen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.

Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt es keinen Mehrlingszuschlag.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt