Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Checkliste Einreise nach Österreich für Drittstaatsangehörige

Aktuelle Checkliste zur Einreise nach Österreich für Drittstaatsangehörige.

Aktuelle Checkliste zur Einreise nach Österreich für Drittstaatsangehörige.
Thema Detailinformationen Erledigt
gültiger Reisepass Für die Einreise und den Aufenthalt in Österreich sowie für die Ausreise aus Österreich benötigen Bürgerinnen/Bürger aus Drittstaaten grundsätzlich einen gültigen Reisepass (Passpflicht).  
Die Einreise ist nur möglich, wenn der Reisepass drei Monate über den geplanten Termin der Ausreise aus dem Schengen Raum hinaus gültig ist sowie innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde.
Visum Bei der Einreise und während des Aufenthalts in Österreich brauchen sie darüber hinaus grundsätzlich ein Visum.  
Welche Staatsangehörigkeit zur Einreise ohne Visum berechtigt, kann der Liste der Visumspflichten entnommen werden.
Alle Arten von Visa müssen grundsätzlich (wenige Ausnahmen) vor der Einreise bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland beantragt werden.
Wohnen Vor der Einreise sollte eine Unterkunft (Hotel, Wohnung o.ä.) organisiert werden.  
Finanzen Es sollten ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sein, um die Lebenshaltungskosten in den ersten Monaten decken zu können.  
Eventuell ist die Eröffnung eines Bankkontos sinnvoll.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion