Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Rechte und Pflichten der adoptierenden Personen
Durch die Bewilligung des Adoptionsvertrags durch das Gericht wird die Annahme des Adoptivkindes wirksam. Damit gehen die elterlichen Rechte und Pflichten der leiblichen Eltern auf die adoptierende Person oder das adoptierende Paar über.
Diese Rechte und Pflichten umfassen insbesondere die Pflege und Erziehung des Kindes, die gesetzliche Vertretung, die Vermögensverwaltung sowie die Pflicht zur Gewährung von Unterhalt.
Wird das Adoptivkind nur von einer einzelnen Person adoptiert, erlöschen die familienrechtlichen Beziehungen – insbesondere Pflege, Erziehung und Vertretung – zum leiblichen Elternteil sowie zu dessen Verwandten.
Bleibt das Kind in der Obhut eines leiblichen Elternteils und wird es von dessen gleichgeschlechtlicher Partnerin/gleichgeschlechtlichem Partner adoptiert, bleiben die familienrechtlichen Beziehungen zum leiblichen Elternteil bestehen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz