Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Abschluss eines Mietvertrages durch Jugendliche
Auch vor dem 18. Geburtstag ist der Abschluss eines Mietvertrags möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Erziehungsberechtigten stimmen ausdrücklich zu und das zuständige Pflegschaftsgericht erteilt die Genehmigung, oder das eigene regelmäßige Einkommen, beispielsweise aus Lehrlingsentschädigung und zur freien Verfügung stehendem Taschengeld, ist hoch genug, um die Miete laufend zu zahlen. Die Familienbeihilfe darf hierbei nicht herangezogen werden, da dieser Anspruch den Eltern zusteht. Dabei muss ausreichend Geld für wichtige Lebensbedürfnisse wie Verpflegung, Kleidung und Mobilität zur Verfügung stehen.
Ist das Einkommen nicht ausreichend, ist der Mietvertrag schwebend unwirksam. Da der Abschluss eines Mietvertrages über den ordentlichen Wirtschaftsbetrieb hinausgeht, wird der Vertrag erst dann wirksam, wenn neben den Erziehungsberechtigten auch das zuständige Pflegschaftsgericht ausdrücklich zustimmt. Bleibt eine dieser Genehmigungen aus, gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen.
Wesentliche Inhalte eines Mietvertrags
Der Mietvertrag sollte unbedingt Mietobjekt (z.B. Wohnung oder Zimmer), die Höhe des monatlichen Mietzinses, die Art des Mietverhältnisses (Haupt- oder Untermiete) und die Mietdauer (befristet oder unbefristet) regeln.
