Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Bauten auf dem Nachbargrundstück

Nachbarinnen/Nachbarn haben nur einen Anspruch darauf, dass die Bauordnung eingehalten wird (z.B. die Abstandsvorschriften). Interessen von Nachbarinnen/Nachbarn, die keine Grundlage in der Bauordnung finden, müssen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Beim Bauen sind gewisse Abstände zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Diese sind im jeweiligen Landesgesetz geregelt, daher ist die Rechtslage in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich.

Je nach Bauvorhaben werden Nachbarinnen/Nachbarn von einem Bauvorhaben verständigt. Möglicherweise kann es auch zu einer Bauverhandlung (nicht in allen Bundesländern) kommen. Bei der Bauverhandlung wird allen involvierten Personen und Behörden Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und Interessen gegeben.

Kommt es zu einer Bauverhandlung, erhalten die Nachbarinnen/Nachbarn eine Ladung. Um die Rechte zu wahren, sollte an der Verhandlung teilgenommen werden.

Zuständige Behörde ist die Bürgermeisterin/der Bürgermeister bzw. in Statutarstädten der Magistrat.

Letzte Aktualisierung: 13. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion