Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Feststellungsbescheid

Allgemeines zum Feststellungsbescheid

Die Zivildiensterklärung wird nach formalen Gesichtspunkten geprüft. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird dem Antragsteller im Regelfall rund sechs Wochen nach Abgabe der Zivildiensterklärung in Form des Bescheides über die Feststellung der Zivildienstpflicht mitgeteilt.

Waffenverbot für 15 Jahre

Ab Eintritt der Zivildienstpflicht ist dem Zivildienstpflichtigen für die Dauer von 15 Jahren der Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen untersagt. Für die Jagdausübung, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können jedoch von den Landespolizeidirektionen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Waffenverbot erteilt werden.

Ausführliche Informationen zum Thema "Waffenrecht" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024
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  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt