Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Beihilfen und Unterstützungen der Bundesländer für einkommensschwächere Familien

Einige Bundesländer und Gemeinden bieten Eltern und ihren Kindern unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfen und andere Unterstützungen an.

Die Stadt Wien und einige Landesregierungen unterstützen beispielsweise einkommensschwächere Familien in Form des Familienzuschusses.

Familien mit Neugeborenen werden in vielen Bundesländern zusätzliche Unterstützungen angeboten.

Weiters haben Familien mit dem Familienpass die Möglichkeit, neben den vielfältigen Familienförderungen auch Vergünstigungen für Freizeitaktivitäten zu erlangen. Diese Vergünstigungskarte wird von den Bundesländern mit unterschiedlichsten Bezeichnungen und unter bestimmten Bedingungen gewährt. Je nach Bundesland können Sie den Antrag auf Familienpass auch online stellen.

Der Familienbeihilfe-Rechner der Arbeiterkammer berechnet in zwei Schritten die Höhe der Familienbeihilfe.

Tipp

Informationen zu Beihilfen erhalten Sie bei den Ämtern der Landesregierungen.

Auch Hilfsorganisationen (wie z.B. die Familienhilfe-Einsatzleitung der Caritas, die Volkshilfe Österreich oder das Hilfswerk Österreich) bieten für die Zeit im Spital und die ersten Wochen daheim Unterstützung im Haushalt und bei der Kinderbetreuung an. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass die Kosten dafür zur Gänze oder zum Teil von Bundesländern und Gemeinden übernommen werden.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 19. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion