Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Checkliste Unterlagen und Dokumente in Österreich für EU-Bürger* und Schweizer
* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
Thema | Detailinformationen | Erledigt |
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gültiges Reisedokument | Für die Einreise, den Aufenthalt und für die Ausreise wird grundsätzlich ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) benötigt. Auch Staatsangehörige von Schengenstaaten, die in einen anderen Schengenstaat (wie z.B. Österreich) reisen, müssen ein gültiges Reisedokument mitführen. | |
Personaldokumente | Auch andere wichtige Personaldokumente (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) sollten nach Österreich mitgenommen werden. | |
e-card | Nicht auf Dokumente zum Versicherungsschutz, wie z.B. eine e-card oder ein vergleichbares Formular, vergessen! | |
Unterlagen | Zeugnisse, Diplome, Arbeitsbestätigungen und Dienstzeugnisse sollten, sofern diese für die Jobsuche in Österreich oder für andere Zwecke benötigt werden, im Original mitgenommen werden. Eventuell ist eine Übersetzung der Dokumente erforderlich. | |
Zeugnisse und Schulbesuchsbestätigungen der Kinder in englischer/deutscher Übersetzung dienen einer schnellen Einstufung in die richtige Schulstufe. |
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion