Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Checkliste Steuern
Jede/jeder, die/der in Österreich lebt, muss auf das Einkommen Steuer zahlen. Je nachdem, ob eine Arbeitsstelle in einem Unternehmen angetreten oder einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen wird, sind unterschiedliche Regelungen zu beachten.
Steuerpflicht bei Arbeitnehmern | ||
Thema | Detailinformationen | Erledigt |
Einkommensteuer/Lohnsteuer | Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in Österreich müssen die Einkommensteuer nicht selbst an das Finanzamt abführen. Die Einkommensteuer wird der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer in Form der Lohnsteuer von ihrem/seinem Bruttogehalt abgezogen und von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. | |
Arbeitnehmerveranlagung | Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer können durch die Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung zu viel entrichtete Lohnsteuer geltend machen. | |
Pflichtveranlagung | In bestimmten Fällen müssen aber auch Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer eine Veranlagung durchführen. Wann eine Pflichtveranlagung durchgeführt wird, kann im Kapitel "Arbeitnehmerveranlagung" nachgelesen werden. |
Steuerpflicht bei selbstständig Erwerbstätigen | ||
Thema | Detailinformationen | Erledigt |
Einkommensteuer | Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind Selbstständige selbst verantwortlich. Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 11.000 Euro, müssen die Einkünfte versteuert werden. | |
Steuernummer | Bei erstmaliger Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ist beim zuständigen Finanzamt eine Steuernummer zu beantragen. | |
Einkommensteuererklärung | Im Folgejahr muss erstmals eine Einkommensteuererklärung (→ USP) beim Wohnsitzfinanzamt eingereicht werden. |
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion