Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Checkliste sonstige gesetzliche Bestimmungen in Österreich für EU-Bürger, sonstige EWR-Bürger und Schweizer
Weitere rechtliche Informationen, die von Interesse sein könnten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at:
Thema | Detailinformationen |
Gründen | Nähere Informationen zur Gründung von Gesellschaften und zur Gründung eines Einzelunternehmens. |
Wahlrecht | Informationen zum Wahlrecht: Nicht österreichische EU-Bürgerinnen/nicht österreichische EU-Bürger sind in Österreich grundsätzlich wahlberechtigt bei Gemeinderatswahlen (bzw. in Wien bei Bezirksvertretungswahlen) und bei Europawahlen. |
Straf- und Zivilrecht | Informationen zum österreichischen Straf- und Zivilrecht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. |
Jugendschutz | Vorschriften zum Jugendschutz: Das Jugendschutzrecht muss eingehalten werden. |
Leben in der Gemeinde | Vorschriften und Informationen zum Leben in der Gemeinde: z.B. Bestimmungen zur Hundehaltung, Abfallentsorgung, Schneeräumung etc. |
Kampfhunde | Rechtsvorschriften und Informationen zur Haltung von Kampfhunden: Die Vorschriften zur Haltung von Kampfhunden müssen beachtet werden. |
Hinweis
Diese Checkliste versteht sich als Leitfaden und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion