Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Sonstige Leistungen
- Sozialhilfe/Mindestsicherung
- Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger
- Unterstützungsfonds der Pensionsversicherungsträger
- Hilfe für nicht krankenversicherte Personen
- Rezeptgebühren
- Befreiung von der Rezeptgebühr und vom Serviceentgelt für die e-card
- Befreiung von Rundfunkgebühren/Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt
- ÖBB-Ermäßigung
- Behindertenausweise und Vergünstigungen der Bundesländer
- SERVICE: Online-Ratgeber und -Rechner
Aktuelle Informationen über sonstige Leistungen, Sozialhilfe/Mindestsicherung, Obergrenze für Rezeptgebühren, ÖBB-Ermäßigung etc.
Folgende Bundesländer bieten einen Gesamtüberblick über die jeweiligen Landesförderungen an:
- → Land Burgenland
- → Land Kärnten
- → Land Niederösterreich
- → Land Oberösterreich
- → Land Salzburg
- → Land Tirol
- → Land Vorarlberg
- → Stadt Wien
Eine Übersicht über Bildungsförderungen in Österreich bietet Ihnen auch eine Datenbank der Wirtschaftskammer Österreich.
Einige Bundesländer bzw. Gemeinden gewähren während der Wintermonate einen Heizkostenzuschuss. Ob es eine derartige Beihilfe in Ihrem Bundesland oder Ihrer Gemeinde gibt und unter welchen Bedingungen sie gewährt wird, erfahren Sie bei Ihrer Langesregierung oder bei Ihrer Gemeinde.
In Wien erhalten Bezieherinnen/Bezieher von Mindestsicherung, Mietbeihilfe, einer Mindestpension oder anderen Leistungen einen sogenannten Mobilpass (früher: Sozialpass). Dieser berechtigt zu Ermäßigungen z.B. bei den Wiener Linien oder bei den städtischen Büchereien und Bädern. Nähere Informationen zum Mobilpass finden Sie auf den Seiten der Stadt Wien.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion