Rauschbrand

Anmeldung für Impfung von Rindern am Gemeindeamt

Auf rauschbrandgefährliche Weideplätze sollen über vier Monate alte Rinder möglichst nur dann aufgetrieben werden, wenn sie im Weidejahr bis spätestens drei Wochen vor dem Auftrieb der Schutzimpfung gegen Rauschbrand unterzogen wurden.
Als rauschbrandgefährliche Weideplätze wurde in Ybbsitz das gesamte Gemeindegebiet definiert.
Eine Unterstützung für an Rauschbrand verendete Rinder gemäß § 60 Tierseuchengesetz (TSG) wird seitens des Bundes nur dann gewährt, wenn das Rind im betreffenden Weidejahr einer vom Land geförderten Schutzimpfung gegen Rauschbrand unterzogen wurde, und die von der Amtstierärztin oder dem Amtstierarzt an die AGES IVET Mödling eingesendeten Verdachtsproben eine positive Befundung auf Rauschbrand (Clostridium chauvoei) ergeben.

Kosten:
Die Rauschbrand-Schutzimpfung wird durch die kostenlose Beistellung des Impfstoffes vom Land Niederösterreich gefördert.

Folgende Gebühren sind von den Tierbesitzern für die staatlich geförderte Rauschbrandschutzimpfung zu entrichten:

Hofgebühr (1. – 4. Tier inkl.) € 20,00 inkl. 20 % MWSt.
ab dem 5. Rind € 2,40 inkl. 20 % MWSt.


Es ist notwendig, dass die Rinderbesitzer ehestens der Gemeinde Ybbsitz die genaue Stückzahl der gegen Rauschbrand zu impfenden Tieren angegeben werden, damit die Bezirkshauptmannschaft Amstetten den Impfstoff rechtzeitig beschaffen kann. Der Anmeldetermin bis spätestens 24. Februar 2017 (07443/86601-23) ist unbedingt einzuhalten.

Rauschbrandimpfung.pdf

Mittwoch, 18. Januar 2017