FÖRDERANTRAG 2020/2021

NÖ Heizkostenzuschuss

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2020/21 in der Höhe von € 140,00 zu gewähren.

Der Antrag zum Heizkostenzuschuss kann ausschließlich bei der zuständigen Gemeinde, in der sich der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person befindet, gestellt werden.Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Der Zuschuss kann seit 3. Dezember 2020 bis 30. März 2021 beantragt werden.

Antragsformular, Richtlinien und Erläuterungen sind unter

NÖ Heizkostenzuschuss abrufbar.