NÖ Landtagswahl 28. Jänner 2018

Wahlkartenantrag

Wahlkartenantrag online!


Wo und wann kann ich wählen?
Wahltag: Sonntag, 28. Jänner 2018
Stichtag: Freitag, 17. November 2017

Wo kann ich wählen?
Sie erhalten zirka drei Wochen vor der Wahl per Post eine "Amtliche Wahlinformation".
Diese informiert Sie, in welchem Sprengel bzw. Wahllokal Sie wählen können.

Wann kann ich wählen?
Die Wahllokale sind von 7 bis 14 Uhr geöffnet.

Wählen im Urlaub / Ausland
Wenn es Ihnen am Wahltag nicht möglich ist, in Ihrem Wahllokal zu wählen, können Sie bereits vor dem Wahltag mittels einer Wahlkarte und Briefwahl Ihre Stimme abgeben.

ACHTUNG: Die Wahlkarte muss bis spätestens Sonntag, 28. Jänner 2018 um 06:30 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde einlagen!

Wer ist wahlberechtigt?
•    Männer und Frauen, die am Stichtag (17.11.2017) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, einen ordentlichen Wohnsitz in Ybbsitz haben, am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und in der Wählerevidenz eingetragen sind.
•    Männer und Frauen, die am Stichtag (17.11.2017) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und einen "Antrag auf Eintragung in die NÖ-Landes-Wählerevidenz" gestellt haben (AuslandsniederösterreicherInnen).

Wählen mit Wahlkarte
•    Online-Wahlkartenantrag für die NÖ Landtagswahl 2018
Wahlkartenantrag online!

Wo und wann kann man eine Wahlkarte beantragen?
Eine Wahlkarte kann wie folgt beantragt werden:
•    Schriftlich: Marktgemeinde Ybbsitz, 3341 Ybbsitz, Markt 1
•    Internet: www.wahlkartenantrag.at
•    Persönlich: Gemeindeamt Ybbsitz, MO – FR, 7 bis 12 Uhr, MO, 13 Uhr bis 16.45 Uhr, DO, 13 Uhr bis 16.45 Uhr
ACHTUNG: Telefonische Anträge sind nicht möglich!

Ausstellungsbeginn von Wahlkarten:

•    10. Jänner 2018

Ende der Ausstellung von Wahlkarten:
•    Schriftlich, Fax oder Internet: bis Mittwoch, 24. Jänner 2018
•    Persönlich: bis Freitag, 26. Jänner 2018 bis 12:00 Uhr

Briefwahl
Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben.
Die beige Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein blaues Wahlkuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie Instruktionen zur Ausübung der Briefwahl. Der Wahlkarte ist ein Informationsblatt angeschlossen.