LANDWIRTSCHAFTSKAMMERWAHL
9. März 2025
Landwirtschaftskammerwahl - am 9. März 2025
Wahlzeit: 8.00 – 12.00 Uhr
Wahlort: Haus FeRRUM, Markt 24, 3341 Ybbsitz
Die Landwirtschaftskammern sind die gesetzlichen Interessensvertretungen der Land- und Forstwirtschaft. Landwirtschaftskammern in Niederösterreich bestehen aus der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer und 21 Bezirksbauernkammern.
Die Mitglieder dieser Kammern werden alle fünf Jahre neu gewählt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind Personen, die
• Kammermitglied sind,
• spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben,
• gegen welche kein Wahlausschlussgrund vorliegt und
• im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Juristische Personen können auch Kammermitglieder sein und für diese gehen deren Vertreter wählen.
Eine entsprechende Wählerinformation wird an alle Wahlberechtigten per Post übermittelt.
Ausstellung von Wahlkarten
Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde etwa wegen Ortsabwesenheit oder aus gesundheitlichen Gründen abzugeben, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.
Die Ausstellung einer Wahlkarte ist bei der Gemeinde bis spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag (5. März 2025), schriftlich, auch mit E-Mail, oder bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (7. März 2025), 12.00 Uhr, mündlich zu beantragen. Eine telefonische Beantragung der Wahlkarte ist nicht zulässig.
Hinweis: Die Wahlkarte muss so rechtzeitig an die Gemeindewahlbehörde übermittelt werden, dass sie dort spätestens am Wahltag um 6.30 Uhr einlangt. Das Einwerfen der Wahlkarte in den Briefkasten der Gemeinde, gilt als Einlangen bei der Gemeindewahlbehörde.
Wahlkarten können auch noch am Wahltag während der für die Wahlhandlung festgesetzten Zeit im Wahllokal abgegeben werden oder durch Boten übermittelt werden.