NÖ HEIZKOSTEN ZUSCHUSS

für Heizperiode 2022/2023

NÖ Heizkostenzuschuss und NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss 2022/23

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2022/23 in der Höhe von € 150,00 zu gewähren und zusätzlich eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss  in der Höhe von € 150,--.

Für die Heizperiode 2022/2023 soll somit insgesamt € 300,-- als Heizkostenzuschuss ausbezahlt werden.

Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023 beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?  AusgleichszulagenbezieherInnen, BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG, BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Antragsformular, Richtlinien und Erläuterungen zu den Richtlinien sind unter Heizkostenzuschuss - Förderung - Land Niederösterreich (noe.gv.at) abrufbar.

Für Fragen zur Beantragung steht Ihnen am Gemeindeamt Ybbsitz Fr. Seisenbacher unter Tel. 07443 / 86601-14 zur Verfügung.