LAND NÖ
Heizkostenzuschuss 2023/2024
NÖ Heizkostenzuschuss und NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss 2023/24
Die Landesregierung hat für, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/24 in der Höhe von € 150,00 beschlossen.
Zusätzlich wird eine Sonderförderung zum NÖ Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 75,00 gewährt.
Das ergibt einen Gesamtbetrag von € 225,-- in der Heizperiode 2023/2024.
Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes seit 20. Dezember 2023 bis 31. März 2024 beantragt werden.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?
- Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbezieher
- Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension nach § 293 ASVG
- Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
- Sonstige Einkommensbezieherinnen und Einkommensbezieher, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
Hier finden Sie die Richtlinien, die Erläuterungen und auch das Antragsformular für den NÖ Heizkostenzuschuss und die Sonderförderung.
NÖ_Heizkostenzuschuss_2023_24_Richtlinien_inkl._DSGVO.pdf
Dienstag, 19. März 2024
Erläuterungen_HKZ_2023_neu.pdf
Dienstag, 19. März 2024