LAND NÖ

Heizkostenzuschuss 2023/2024

NÖ Heizkostenzuschuss und NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss 2023/24

Die Landesregierung hat für, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/24 in der Höhe von € 150,00 beschlossen.

Zusätzlich wird eine Sonderförderung zum NÖ Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 75,00 gewährt.

Das ergibt einen Gesamtbetrag von € 225,-- in der Heizperiode 2023/2024.

Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes seit 20. Dezember 2023 bis 31. März 2024 beantragt werden.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?

  • Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbezieher
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension nach § 293 ASVG    
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Sonstige Einkommensbezieherinnen und Einkommensbezieher, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

Hier finden Sie die Richtlinien, die Erläuterungen und auch das Antragsformular für den NÖ Heizkostenzuschuss und die Sonderförderung.