FEUERBESCHAU
beginnend ab Juni 2022
Feuerbeschau für Ihre Sicherheit!
Die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig durchzuführende Feuerbeschau wird von Ihrem öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer im Auftrag der Marktgemeinde Ybbsitz vorgenommen.
Dies bringt nicht nur Schutz und Sicherheit für die Bewohner der Liegenschaften, sondern auch für die Einsatzkräfte, sollte es zu einem Notfall kommen.
In enger Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr und der Marktgemeinde Ybbsitz wird die feuerpolizeiliche Beschau durch Ihren „öffentlich zugelassen Rauchfangkehrer“ beginnend ab Juni 2022 durchgeführt.
Ziel der Beschau ist die Feststellung brandgefährlicher Zustände. Sie umfasst auch die Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes. Diese sollen der Entstehung und Ausbreitung von Bränden entgegenwirken und bei einem Brand eine wirksame Brandbekämpfung ermöglichen.
Bitte bedenken Sie: Die feuerpolizeiliche Beschau ist keine Schikane des Gesetzgebers, sondern dient dem Schutz und der Sicherheit für Bewohner, Nachbarn und Einsatzkräfte. Etwaige Mängel werden vom Rauchfangkehrermeister in einem Protokoll festgehalten und sind innerhalb der vorgegebenen Frist zu beheben.
Die Mängelbehebung ist dann dem Rauchfangkehrermeister mitzuteilen.
Die Gebühr für die feuerpolizeiliche Beschau ist landesgesetzlich geregelt und wird von Ihrem Rauchfangkehrermeister
vorgeschrieben.
Für 2022 gelten folgende Tarife (Änderungen für 2023 möglich):
Für Wohngebäude mit maximal 2 Wohneinheiten inkl.Nebengebäude €58,46
Für Bauwerke wie z.B. Gewerbe-, Industrieobjekte, land- und forstwirtschaftliche
Anwesen, Tiefgaragen: je angefangener halber Stunde € 49,42
Für Mitwirken des Feuerwehrmitgliedes: je angefangener halber Stunde € 24,72
Die Marktgemeinde Ybbsitz ersucht Sie bei der Durchführung schon heute um Ihre Mithilfe.