Meldung von Schweinehaltungen
Infoblatt Schweinegesundheitsverordnung
Auf Grund des Auftretens von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen in Tschechien (80km entfernt von der österreichischen Grenze), wird erinnert, dass gemäß Tierkennzeichnung- und Registrierungsverordnung die Haltunb von Schweinen dem Betreiber des Verbrauergesundheitsinformationssystem (VIS) zu melden ist, damit die Haltung in dieser Datenbank regestriert werden kann. Betreiber der VIS ist die Bundesanstatlt Statistik Österreich.
Im PDF-Format ein Infoblatt betreffend Meldeverpflichtung für die Haltung von Schweinen mit Tierkennzeichnung- und Registrierungsverordnung 2009.
Meldungen von Schweinehaltungen.pdf
Montag, 10. Juli 2017