Information zur Kanalreinigung

ab April wird gestartet

Die Marktgemeinde Ybbsitz führt im Zuge der Erstellung eines digitalen Leitungskatasters in den nächsten Wochen durch die Fa. Haubenberger Reinigungsarbeiten an den Schmutz- und Regenwasserkanälen durch.
Im Anschluss an die Reinigung werden die Kanalstränge mittels Kanalkamera aufgenommen und alle Vorkommnisse in den Rohrleitungen dokumentiert.

Die Kanalreinigung wird wie anschließend beschrieben ausgeführt:
Über einen Schacht wird vom Spülfahrzeug aus ein Druckschlauch mit einem Spülkopf (Düse) in die Kanalisation eingeführt. Durch diesen Spülkopf wird mit Hochdruck (ca. 150 bar) Wasser in den Hauptkanal gespritzt, wobei der Wasserstrahl rückwärts Richtung Spülfahrzeug gerichtet ist.
Der Wasserrückstoß treibt nun den Spülkopf bis zum nächsten Schacht. Mit Hilfe einer Winde wird der Schlauch samt Spülkopf dann zurückgezogen, wobei weiterhin Wasser an die Rohrwände gespritzt wird, sodass die gelösten Ablagerungen zum Reinigungsfahrzeug gespült werden.
Während des Zurückziehens des Schlauches werden mittels einer Saugpumpe am Fahrzeug die losgespülten Ablagerungen aus dem Kanal geborgen und im Tank des Spülfahrzeuges aufgenommen.
Beim Spülvorgang entsteht in Richtung Spülfahrzeug ein Überdruck, in Richtung Zielschacht ein Unterdruck. Zum größten Teil werden diese Druckunterschiede durch Zuströmen bzw. Entweichen der Luft in den Hauptschächten ausgeglichen. Der verbleibende Über- bzw. Unterdruck wird über die abzweigenden Hausanschlussleitungen bzw. Dachentlüftungen der angeschlossenen Gebäude ausgeglichen.

In Einzelfällen können auf Grund verschiedener Ursachen folgende Situationen bei der Kanalreinigung entstehen.

1.    Durch den Geruchsverschluss (Siphon) der Toilette / Dusche ist ein Rauschen oder Gluckern zu hören.
       Dies deutet darauf hin, dass Ihre Leitungen frei von Verstopfungen und in einem ordnungsgemäßen Zustand sind.
2.    Aus dem Siphon ist Wasser ausgetreten
       Das deutet darauf hin, dass der Überdruck nicht vollständig über Ihre Dachentlüftung abgeleitet werden konnte.   
       Überprüfen Sie Ihre Dachentlüftung, ggf. durch einen Installateur.
3.    Während oder nach der Kanalspülung macht sich ein übler Geruch bemerkbar
        Das deutet darauf hin, dass der Unterdruck nicht über die Dachentlüftung ausgeglichen werden konnte, sodass das         Wasser aus dem Siphon herausgesaugt wurde und die Luft aus der Kanalisation ungehindert in ihre Wohnung
        einströmen konnte.
        Betätigen Sie die WC-Spülung und lassen Sie Wasser in die Waschbecken laufen. Dadurch werden die Siphone wieder         aufgefüllt und es kann keine Luft mehr aus der Kanalisation austreten. Eine Überprüfung Ihrer Entlüftungsanlage wird
        dringend empfohlen.
4.    Aus der Toilette ist verschmutztes Wasser ausgetreten
        In diesem Fall ist es sehr wahrscheinlich, dass in Ihrem Abflusssystem bereits vor der Kanalspülung eine Störung         (Verstopfung, Rohrbruch etc.) vorgelegen ist und sich Verunreinigungen in ihrer Leitung befinden.
        Durch die Toilettenspülung werden in einem ordnungsgemäß funktionierenden Abflusssystem die Fäkalien direkt in den         Hauptkanal gespült; im Normalfall befinden sich dann keine Fäkalien in Ihren Schmutzwasserleitungen. 

 Aus der Hauptleitung können keine Fäkalien in Ihre Leitungen hineingedrückt werden.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass nur dort Probleme bei der Kanalspülung auftreten, wo entweder die Entlüftung des Hauskanalsystems nicht ordnungsgemäß funktioniert, oder die Hauskanalleitungen beschädigt / verstopft sind.
Beachten Sie bitte, dass weder die Marktgemeinde Ybbsitz, noch die mit den Spülarbeiten beauftragte Fa. Haubenberger für Schäden haftet, die durch mangelhafte Lüftungsleitungen oder nicht ordnungsgemäß funktionierende Hauskanalleitungen entstehen.
Eine Möglichkeit um solche eventuell auftretenden Unannehmlichkeiten fast ausschließen zu können ist, die Putzöffnung im Hauskontrollschacht während der Reinigungsarbeiten offen zu halten, denn dann kann der Überdruck bzw. Unterdruck in den meisten Fällen bereits außerhalb des Gebäudes abgebaut werden.
Sollten trotzdem widererwartender Weise Unannehmlichkeiten in Ihrem Gebäude im Zuge der Kanalreinigungsarbeiten auftreten, werden sie ersucht dies umgehend am Gemeindeamt zu melden.