Europawahl

26.05.2019

Wahlberechtigt:
alle österreichischen Staatsbürger, welche am Stichtag (12.03.2019) ihren Hauptwohnsitz in Ybbsitz hatten, spätestens am Wahltag (also am 26.05.2019) 16 Jahre alt geworden  und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ebenso wahlberechtigt sind Auslandsösterreicher, die spätestens am Wahltag 16 Jahre alt geworden sind.


Wahllokale, Wahlzeit
Sprengel 1: (Ybbsitz-Markt), Gasthaus „Zum Goldenen Hirschen“, Markt 9, Wahlzeit: 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Sprengel 2: (Haselgraben, Hubberg, Prochenberg, Klein- u. Großprolling), Haus der Begegnung, Markt 13,
Wahlzeit 7.00 bis 14.00 Uhr
Sprengel 3: (Maisberg, Schwarzenberg, Knieberg), Haus FeRRUM, Markt 24, Wahlzeit: 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Sprengel 4: (Schwarzois u. Zogelsgraben), Schwarzois 4, Wahlzeit: 08.00 bis 14.00 Uhr

Wählen mit Wahlkarte
Ist das Aufsuchen des Wahllokales am Wahltag nicht möglich, kann das Wahlrecht mit einer Wahlkarte ausgeübt werden. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:

•    Am Wahltag in jedem Wahllokal
•    Am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission) oder
•    sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Wege der Briefwahl Persönlich/mündlich (keinesfalls telefonisch)
•    im Gemeindeamt nach Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Pass, Führerschein, Personalausweis).
•    Die Angabe einer Begründung, warum Sie am Wahltag nicht in der Lage sind, das „eigene“ Wahllokal aufzusuchen, ist   dabei unerlässlich.
•    Die Beantragung einer Wahlkarte durch Angehörige, Ehegattinen oder Ehegatten, Erziehungsberechtigte oder andere nahestehende Personen ist auch bei Vorlage einer Vollmacht unzulässig.

Schriftlich:
•    online per wahlkartenantrag.at
•    per E-Mail an gemeinde@ybbsitz.gv.at  Schließen Sie ein Dokument bei, aus dem Ihre persönliche Identität hervorgeht,
z.B. eingescannter Reisepass oder Personalausweis, Passnummer, etc. – anschließend wird Ihnen die Wahlkarte mit eingeschriebener Briefsendung zugestellt.

Ab/bis wann kann man eine Wahlkarte beantragen?
Wahlkarten können ab sofort beantragt werden, die Ausstellung der Wahlkarte bzw. der Versand kann jedoch erst Anfang Mai erfolgen, da die Drucksortenlieferung (Stimmzettel) abgewartet werden muss.
Die Frist für schriftliche Anträge endet am Mittwoch, 22.05.2019, die Frist für mündliche (persönliche) Anträge endet am Freitag, 24.05.2019 um 12 Uhr.