GEFAHRENZONEN-PLAN NEU

Auflage von 17. Mai bis 15. Juni 2021

Auflage neuer Gefahrenzonenplan

Der vom Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung überarbeitete Gefahrenzonenplan für unser Gemeindegebiet liegt im Zeitraum von 17. Mai bis 15. Juni 2021 zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden auf.

Jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, kann innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des Gefahrenzonenplanes schriftlich Stellung nehmen.