EINTRAGUNGSWOCHE VOLKSBEGEHREN JUNI

Verlautbarungen

Aushängezeitraum: 01.03. - 26.06.2023

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen

NEUTRALITÄT Österreichs JA

Anti-gendern-Volksbegehren

Untersuchungsausschüsse live übertragen

Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung

Asylstraftaeter sofort abschieben

Verbot für Kinder-Instagram

Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung

Rettung unserer Sparbücher

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 - VoBeG festgesetzten Eingragungszeitraums, das ist von Montag, 19. Juni 2023, bis (einschließlich) Montag, 26. Juni 2023, in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text der Volksbegehren samt Begründungen Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi/gv.at/volksbegehren).

Verlautbarung_Untersuchungsaus_1.pdf

Donnerstag, 09. März 2023

Verlautbarung_Neutr_antigender_1.pdf

Donnerstag, 09. März 2023